Baumschutz in Gräfelfing
Bäume in der Gemeinde Gräfelfing sind geschützt. Der Schutz ergibt sich aus der Festsetzung in den Bebauungsplänen für das Gemeindegebiet. Dort ist geregelt: „Schützenswerte Bäume, vor allem Eichen, Linden, Ahorn, Ulmen, Eschen und Buchen mit einem Stammumfang ab 0,50 m sind zu erhalten."
Diese Regelung gilt auf jeden Fall für neue Bauvorhaben. Hier wird in Form von Auflagen in den Baugenehmigungen der Baumschutz sichergestellt. Aber auch bei bereits bebauten Grundstücken und ihrem Baumbestand gelten diese Bestimmungen und sind im Zweifelsfall per Einzelfallanordnung durch den Ersten Bürgermeister durchsetzbar. Ist ein einzelner ortsbildprägender Baum sogar im Bebauungsplan eingezeichnet, ist die Genehmigung des Bauausschusses für die Befreiung im Einzelfall von der Festsetzung im Bebauungsplan erforderlich.
Die Gemeinde Gräfelfing setzt mit dieser von ihr gewählten Vorgehensweise in Fragen bezüglich Fällung und Rückschnitt von Bäumen auf Beratung und Dialog anstelle einer Regelung per Verordnung. Das ist der Grund dafür, dass sich der Gemeinderat wiederholt gegen die Einführung einer Baumschutzverordnung entschieden hat. Die Gemeinde bittet um Beachtung und Einhaltung dieser aufgestellten Regelungen.
Beratungstermine vor einer geplanten Baumfällung, aber auch unabhängig von konkret geplanten Maßnahmen, können im Sachgebiet Umweltangelegenheiten u. Abfallwirtschaft bei der Gemeinde Gräfelfing vereinbart werden.
Ansprechpartner ist Herr Leineweber.
Tel. 089 / 85 82 - 24
Fax 089 / 85 82 - 99 24
E-Mail thomas.leineweber@graefelfing.bayern.de

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