Gewerbezentralregister-Auskünfte

Örtlich zuständig ist die Behörde, bei der der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.

Der Sitz der juristischen Person ist somit für die Antragstellung unerheblich, jedoch muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsvollmacht nachzuweisen; er kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Aktuelle Termine

Mo Di Mi Do Fr Sa So
18 30 1 2 3 4 5 6
19 7 8 9 10 11 12 13
20 14 15 16 17 18 19 20
21 21 22 23 24 25 26 27
22 28 29 30 31 1 2 3
Kultur & Freizeit
Verwaltung

Keine Termine gefunden