Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
08.02.2021

nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der zuständigen Meldebehörde einzulegen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in folgender Bekanntmachung: Eintragung von Übermittlungssperren
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Amt 3, Frau Petra Hierl-Schmitz: p.hierl-schmitz@graefelfing.bayern.de