Bekanntmachung zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2022

Die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung gibt Informationen zur Grundsteuer 2022 bekannt. Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2022 erhalten, haben 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten.

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