Konsum von Cannabis auf dem Kulturfestival untersagt

Vom 30.07. bis zum 02.08.2026 ist während der Veranstaltung „Kulturfestival“ auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Konsumieren von Cannabis untersagt. Die von diesem Verbot umfasste Fläche (Veranstaltungsgelände) ist im folgenden Lageplan (s. unten), welcher Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, rot umrandet. 

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 150,- EURO zur Zahlung fällig. Die Verfügung gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

Text der Allgemeinverfügung

Geländeplan

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