Die Gemeindeverwaltung bittet Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- oder Gehwegraum hineinragen, zurückzuschneiden. Und zwar dies im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen.
Hierbei gelten folgende Maße:
- An Straßen dürfen bis zu einer Höhe von vier Metern Äste nicht in die Fahrbahn hineinragen.
- Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraumprofil von 4,5 Metern frei bleiben.
- An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,5 Metern, an Gehwegen bis zu 2,3 Metern Anpflanzungen nicht hereinragen.
- Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden.
- Anpflanzungen sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Bitte beachten Sie: In der Zeit vom 1.3.2027 bis zum 30.9.2027 sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Bäume zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheitöffentlicher Verkehrswege erforderlich sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung Gräfelfing




