Gräfelfinger Förderprogramme

Seit über 30 Jahren fördert die Gemeinde Gräfelfing die energetische Sanierung von Altbauten und die Nutzung von erneuerbaren Energien. Insgesamt wurden auf diese Weise über 2,8 Mio. € an gemeindlichen Fördermitteln ausgeschüttet. Die Gemeinde möchte mit diesen Geldern Bürger motivieren, Energie einzusparen bzw. Energie selbst zu gewinnen und zu nutzen, um das lokal gesetzte Klimaschutzziel von 2,8 Tonnen CO2 pro Einwohner im Jahr 2030 zu erreichen. 

Die Gemeinde bietet im Rahmen ihrer Förderprogramme zwei verschiedene Programme an. Diese beinhalten Förderungen in den Bereichen erneuerbare Energien und energetische Sanierungen, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere im Bereich der Regenwassernutzung und -versickerung.
 

Aktuelle Förderrichtlinie

Die Richtlinie, einschließlich der Bedingungen und Voraussetzungen, finden Sie hier:

PDFFörderprogramm Energie 2025  (z.B. Photovoltaik, Sanierungen, Mobilität)

PDF Förderprogramm Regenwassernutzung- und versickerung 2025​​​​​​​ (z.B. Regewasserzisternen, Extensive Dachbegrünung, Entsiegelung)
 

Antragstellung

Nachfolgend finden Sie die Online Anträge zu unseren Förderungen:

Wir empfehlen Ihnen die Antragsstellung über die BayernID. Unter folgendem Link können Sie sich registrieren. Konto erstellen | BayernID - Das Nutzerkonto

Bei Fragen zur BayernID (z. B. bei Problemen bei der Registrierung oder Anmeldung) können Sie

Beratung und Unterstützung

Sollten Sie Fragen zur Nutzung der neuen Online-Formulare haben, können Sie sich jederzeit an das Sachgebiet Umwelt, Energie, Abfallwirtschaft oder an das Sachgebiet IT und Digitalisierung wenden. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: umwelt@graefelfing.bayern.de oder telefonisch unter: 089 / 85 82 - 10 67
 

Der Weg zur Antragstellung:

  • Antrag stellen: Füllen Sie den Antrag online aus, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen oder den Auftrag erteilen. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch, die in den jeweiligen Förderbausteinen angegeben sind.
  • Rückmeldung abwarten: Warten Sie auf die Rückmeldung der Gemeinde und die Bewilligung Ihres Antrags. Bei Unvollständigkeit haben Sie eine Nachreichfrist von drei Monaten.
  • Maßnahmen durchführen: Nach positiver Bewilligung können Sie mit der Durchführung der geförderten Maßnahme(n) beginnen. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
  • Auszahlung erhalten: Reichen Sie die Schlussrechnungen und spezifische Unterlagen bei der Gemeinde ein. Nach einer abschließenden Prüfung wird der bewilligte Förderbetrag überwiesen.

Wichtige Hinweise: Beachten Sie bitte stets die speziellen Vorgaben der einzelnen Förderbausteine bezüglich der Antragstellung. Nur Angebote können eingereicht werden; bereits beauftragte Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. 

 

Weitere Informationen zu allen Förderungen der Gemeinde Gräfeling

Sachgebiet Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft
Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing
Telefon 089 / 85 82 - 10 24
Telefax 089 / 85 82 - 99 24
E-Mail umwelt@graefelfing.bayern.de

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