Steuerhebesätze
Besonders hervorzuheben ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gräfelfing, der mit 250 v.H. zu den niedrigsten in Bayern gehört.
- Gewerbesteuer: 250 v.H
- Grundsteuer A: 170 v.H.
- Grundsteuer B: 200 v.H.
Erläuterung:
Grundsteuer A: Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (A steht für „agrarisch“)
Grundsteuer B: Bebaute oder bebaubare Grundstücke (B steht für „bebaut / bebaubar“)
Grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 01.01.2022 neu ermittelt.
Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend.
Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.
Alle, die am 01.01.2022 Eigenümer/in eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft waren, müssen eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies muss im Zeitraum vom 01.07. bis 31.01.2023 erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Publikationen:
Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Bayern