Die Gemeindebau Gräfelfing GmbH vermietet ab ca. 01.05.2023 im Anwesen
Rottenbucher Str. 26 eine 2-Zimmer-Wohnung im 1. OG.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine mit Landkreismitteln geförderte Mietwohnung handelt und deshalb andere Vergabekriterien* gelten.
Die monatliche Miete ist wie folgt festgesetzt:
- Grundmiete: 615,00 €
- Vorauszahlung auf die Betriebskostenumlage: 146,00 €
- Vorauszahlung auf Heizung, Warmwasser: 100,00 €
- Gesamtmiete: 861,00 €
Bei Bezug der Wohnung ist eine Kaution in Höhe von 1.845,00 € zu entrichten.
Die barrierefreie Wohnung besteht aus 2 Zimmer, Küche mit Essbereich, Bad mit WC, Flur, Balkon und Kellerabteil.
Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 57,80 m²
Für die Belegung der nach diesen Richtlinien geförderten Mietwohnungen
gelten insbesondere folgende Vergabekriterien*:
• Einkommensgrenzen: Die Wohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die die
Einkommensgrenze des Art. 11 des Bayrischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) um nicht
mehr als 100 % überschreiten (siehe Tabelle Erhöhte Einkommensgrenzen €).
• Vorrang von Bürgern des Landkreis München, insbesondere aus der Gemeinde Gräfelfing.
• Gesundheitliche Einschränkungen/Behinderungen, die eine barrierefreie Wohnung
erforderlich machen.
• Freimachung einer anderen Wohnung im kommunalen Wohnungsbestand.
• Berücksichtigung besonderer Belange der Gemeinde Gräfelfing im Rahmen der Personalgewinnung
im Bereich der Kinder- und Seniorenpflege sowie im Feuerwehrwesen.
• Grundsätzlich muss der Bedarf an Wohnraum vorliegen, der nicht mit eigenen Mitteln
(z.B. Wohneigentum) gedeckt werden kann.
Einkommensgrenzen:
Haushaltsgröße | Erhöhte Einkommensgrenzen € (Jahres-Netto-Beträge) |
1 Person | 45.200 |
2 Personen | 69.000 |
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Personzuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person | 17.000 |
Die Antragsformulare (erhältlich auch an der Rathaus Pforte) inkl. Nachweise senden Sie bitte bis 07.04.2023 an die Gemeinde Gräfelfing, Ruffiniallee 2, Fax-Nr. 089/85 82 9964 oder per E-Mail an c.schwertner@graefelfing.bayern.de
Einkommensnachweise, mit Ausnahme der Rentenbescheide, dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Den Antrag Form B, Verdienstbescheinigung/en und die Einkommenserklärung/en werden wegen der Unterschrift im Original benötigt, alle anderen Unterlagen reichen in Kopie aus.
PDF: Grundriss
PDF: Merkblatt
PDF: Einkommenserklärung
PDF: Antrag auf eine mit Landkreismitteln geförderte Mitteln Form B