Die Gemeindebau Gräfelfing GmbH vermietet ab ca. 01.05.2023 im Anwesen
Rottenbucher Str. 26  eine 2-Zimmer-Wohnung im 1. OG.


 

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine mit Landkreismitteln geförderte Mietwohnung handelt und deshalb andere Vergabekriterien* gelten.

Die monatliche Miete ist wie folgt festgesetzt:

  • Grundmiete: 615,00 €
  • Vorauszahlung auf die Betriebskostenumlage: 146,00 €
  • Vorauszahlung auf Heizung, Warmwasser: 100,00 €
  • Gesamtmiete: 861,00 €

Bei Bezug der Wohnung ist eine Kaution in Höhe von 1.845,00 € zu entrichten.

Die barrierefreie Wohnung besteht aus 2 Zimmer, Küche mit Essbereich, Bad mit WC, Flur, Balkon und Kellerabteil.

Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 57,80 m²

Für die Belegung der nach diesen Richtlinien geförderten Mietwohnungen
gelten insbesondere folgende Vergabekriterien*:

• Einkommensgrenzen: Die Wohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die die
  Einkommensgrenze des Art. 11 des Bayrischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) um nicht
  mehr als 100 % überschreiten (siehe Tabelle Erhöhte Einkommensgrenzen €).

• Vorrang von Bürgern des Landkreis München, insbesondere aus der Gemeinde Gräfelfing.

• Gesundheitliche Einschränkungen/Behinderungen, die eine barrierefreie Wohnung 
   erforderlich machen.

• Freimachung einer anderen Wohnung im kommunalen Wohnungsbestand.

• Berücksichtigung besonderer Belange der Gemeinde Gräfelfing im Rahmen der Personalgewinnung
  im Bereich der Kinder- und Seniorenpflege sowie im Feuerwehrwesen.

• Grundsätzlich muss der Bedarf an Wohnraum vorliegen, der nicht mit eigenen Mitteln 
  (z.B. Wohneigentum) gedeckt werden kann.

Einkommensgrenzen:

Haushaltsgröße

Erhöhte Einkommensgrenzen €

(Jahres-Netto-Beträge)

1 Person

     45.200

2 Personen

     69.000

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Personzuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person

     17.000

Die Antragsformulare (erhältlich auch an der Rathaus Pforte) inkl. Nachweise senden Sie bitte bis 07.04.2023 an die Gemeinde Gräfelfing, Ruffiniallee 2, Fax-Nr. 089/85 82 9964 oder per E-Mail an c.schwertner@graefelfing.bayern.de

Einkommensnachweise, mit Ausnahme der Rentenbescheide, dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Den Antrag Form B, Verdienstbescheinigung/en und die Einkommenserklärung/en werden wegen der Unterschrift im Original benötigt, alle anderen Unterlagen reichen in Kopie aus.

PDF: Grundriss

PDF: Merkblatt

PDF: Einkommenserklärung

PDF: Verdienstbescheinigung

PDF: Antrag auf eine mit Landkreismitteln geförderte Mitteln Form B

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