Wahlen und Abstimmungen
Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt.
Die Wahlen der Mitglieder der Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken finden grundsätzlich zusammen mit der Landtagswahl statt; das Wahlsystem entspricht im Wesentlichen demjenigen der Landtagswahlen.
Stimmberechtigt für die Landtagswahl sind alle volljährigen Deutschen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen. Für die Bezirkswahl ist die Voraussetzung, dass Sie seit mindestens drei Monaten im Regierungsbezirk Oberbayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können beantragt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Internetwahlschein (Online-Antrag, hier klicken) Bitte auf den Punkt "Beantragung Internetwahlschein" klicken, dann werden Sie zum Antrag weitergeleitet. Der Internetwahlschein ist vom 28.08.2023 um 8.00 Uhr bis zum 27.09.2023 um 12:00 Uhr aktiv.
- Schriftlicher Antrag per E-Mail an ewo@graefelfing.bayern.de
- Schriftlicher Antrag, z.B. auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Persönlich im Einwohnermeldeamt (Bahnhofstraße 93)
Bitte denken Sie bei der Beantragung daran, uns mitzuteilen, an welche Andresse die Briefwahlunteralgen versendet werden sollen!
Abgabe der Briefwahlunterlagen:
Diese können per Post geschickt werden oder persönlich eingeworfen. Ein Briefkasten zum Einwerfen der ausgefüllten Wahlbriefe steht vor dem Rathaus bereit. Vor der Außenstelle des Einwohnermeldeamtes in der Bahnhofstraße 93 steht KEIN BRIEFKASTEN.
Bitte beachten: Das Wahlamt befindet sich in diesem Jahr in der Bahnhofstraße 93.
Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern bzw. im Landkreis München am Stichtag (27. August 2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis dementsprechend eingetragen. Damit kann man sein Stimmrecht ausüben. Die Gemeinden des Landkreises legen dabei für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen spätestens bis zum 17. September über die Eintragung. In der Wahlbenachrichtigung stehen neben Informationen, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann, auch Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
In der Woche vom 18. bis zum 22. September 2023 können die Wählverzeichnisse bei den Gemeinden eingesehen werden; wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
Bekanntmachungen
PDF Einsicht Wahlkreisvorschläge
PDF Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
Einsicht der Ergebnisse
Am Wahlabend können die Ergebnisse zeitnah nach Bekanntmachung der Auszählung eingesehen werden - ein entsprechender Link wird zeitnah vor der Wahl bekannt gemacht.
Außerdem sind die Ergebnisse bereits im Laufe des Wahlabends auch in der Gemeinde-App abrufbar: Gräfelfing-APP unter dem Menüpunkt „Service“.
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