Bayer. Staatsministerium f. Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Soforthilfe in Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Inzwischen sind die bayerische Soforthilfe und die des Bundes miteinander verzahnt. Beide werden über das selbe Antragsformular beantragt. Die jeweiligen Länderbehörden wickeln die Bundeshilfe mit ab.
Informationen zum Programm und zur Antragstellung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter:
Soforthilfe Corona
Weitere Information des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- Liquiditätshilfen der LfA Förderbank Bayern (Betroffene Unternehmen)
- Kurzarbeit (Betroffene Unternehmen)
- Möglichkeit der Steuerstundung (Betroffene Unternehmen)
- Absage von Messen und Großveranstaltungen (Betroffene Unternehmen)
- Allgemeine Informationen zur Risikolage, Reisewarnungen
- Fragen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Fragen zum Arbeitsrecht
- Fragen zum Handel mit China
- Fragen zum Verkehr Österreich-Italien
abrufbar unter:https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus
Service-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 089/2162-2101
Monotag bis Donnerstag, 07:30 bis 17:00 Uhr, Freitag, 07:30 bis 16:00 Uhr
E-Mail coronavirusinfo@stmwi.bayern.de
Bitte beachten Sie: Die Coronavirus-Hotline des StMWi erteilt keine rechtlichen Auskünfte.