Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit, eine Stundung der Beiträge bei den Krankenkassen zu beantragen. Dafür müssen jedoch vorher andere Hilfen ausgeschöpft sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbands.