Gewerbemeldungen und -auskünfte
Hier finden Sie alle Formulare für Ihre Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung, Informationen zu Geschäftsführerwechsel, Änderung des Firmennamens, Reisegewerbe-Anmeldung sowie für Gewerbezentralregister-Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Meldeformularen vom Gewerbetreibenden in Feld 17 ein Datum einzutragen ist.
Das Beiblatt ist auszufüllen, wenn mehr als ein Geschäftsführer an dem Gewerbe beteiligt ist bzw. es sich um eine GmbH & CO. KG handelt.
Gewerbeanmeldung
PDF Gewerbeanmeldung
PDF Beiblatt
Bei allen Rechtsformen ist zu beachten, dass bei erlaubnispflichtigen bzw. handwerklichen Tätigkeiten die entsprechenden Erlaubnisse oder die Eintragung in die Handwerksrolle in Kopie vorzulegen sind. Bei persönlichem Erscheinen ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Einzelunternehmen
- Sie können die Anmeldung persönlich vornehmen oder das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und uns unterschrieben zukommen lassen
- Gebühr: 35 €
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Besteht aus min. 2 Personen, für jede Person ist ein Anmeldeformular auszufüllen
- GbR kann keinen Fantasienamen wie z. B. Autohandel GbR haben, es müssen immer die Inhaber ersichtlich sein z. B. Hans Mustermann & Maria Mustermann GbR, Hans und Maria Mustermann GbR, Autohandel
- Gebühr je anzumeldende Person: 35 €
e. K. (eingetragene Kauffrau/eingetragener Kaufmann)
- Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
- Gebühr: 35 €
GmbH bzw. UG (Mini-GmbH)
- Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
- Die persönlichen Daten werden von allen Geschäftsführern benötigt, die in dem Handelsregisterauszug eingetragen sind. Hier ist gegebenenfalls zusätzlich das Beiblatt auszufüllen.
- Gebühr: 35 €
GmbH & Co. KG
- Die Komplementär-GmbH muss als eigenständiges Gewerbe angemeldet werden, wenn diese Geschäftsbeziehungen zu Dritten ausübt. Bei einer reinen Beteiligungsgesellschaft z. B. ist das nicht der Fall.
- Das Beiblatt für die Komplementär-GmbH muss in jedem Fall vollständig mit allen persönlichen Angaben der Geschäftsführer ausgefüllt werden.
- Es werden zwei Handelsregisterauszüge benötigt: Komplementär-GmbH Abteilung B (HRB) und GmbH & Co. KG Abteilung A (HRA) jeweils in Kopie.
- Gebühr: 35 € (70 € wenn GmbH und GmbH & Co. KG angemeldet werden muss)
PDF Muster-Anmeldung GmbH & Co. KG
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- besteht aus min. 2 Personen, für jede Person ist ein Anmeldeformular auszufüllen
- Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
- Gebühr je anzumeldende Person: 35 €
KG (Kommanditgesellschaft)
- Auszug aus dem Handelsregister Abteilung A (HRA) in Kopie
- Gebühr: 35 €
AG (Aktiengesellschaft)
- Auszug aus dem Handelsregister Abteilung B (HRB) in Kopie
- Hier werden keine persönlichen Daten benötigt, da hier Vorstände fungieren
- Gebühr: 35 €
Gewerbeummeldung
PDF Gewerbeummeldung
PDF Beiblatt
Eine Ummeldung ist durchzuführen bei:
- Verlegung der Betriebsstätte innerhalb von Gräfelfing
- Aufgabe oder Änderung von Tätigkeiten
- Erweiterung von Tätigkeiten
- Gebühr: 30 €
Gewerbeabmeldung
PDF Gewerbeabmeldung
PDF Beiblatt
Eine Abmeldung ist durchzuführen bei:
- Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk (in dem Abmeldeformular muss die künftige Geschäftsanschrift angegeben werden!)
- Vollständige Abmeldung
- Wechsel der Rechtsform (wenn z. B. aus Einzelunternehmen GmbH wird, muss der zukünftige Inhaber/Name angegeben werden!)
- Eventuell Vorlage des Handelsregisterauszuges
- Gebühr: 25 €
Geschäftsführerwechsel und Änderung des Firmennamens
Beide Veränderungen sind grundsätzlich nicht anmeldepflichtig. Diese Veränderungen sollen jedoch mitgeteilt werden, damit das Gewerberegister auf dem aktuellen Stand bleibt, um Ihnen den bestmöglichsten Service bieten zu können.
Beispiel Geschäftsführerwechsel: Sie haben eine GmbH mit drei Geschäftsführern (A, B und C) angemeldet. Geschäftsführer B erscheint auf der Gemeinde und möchte das Gewerbe abmelden, teilt aber zugleich mit, dass Geschäftsführer C schon zwei Jahre nicht mehr bei der Gesellschaft tätig ist. Das Gewerbe kann nicht ohne weiteres abgemeldet werden, da der Geschäftsführeraustritt nicht bekannt ist und die Abmeldung nicht dem aktuellen Stand entsprechen würde. In der Regel wird ein Handelsregisterauszug verlangt, durch den nachgewiesen wird ob und wann Geschäftsführer C ausgetreten ist. Erst dann kann die Abmeldung durchgeführt werden.
Beispiel Firmenname: Bei der Gemeinde Gräfelfing wurde Ihr Gewerbe auf den Namen „Muster GmbH" angemeldet. Nach dieser Anmeldung haben Sie den Firmenname auf „Mann GmbH" geändert und der Gemeinde keinen aktuellen Handelsregisterauszug für die Durchführung der Änderung zukommen lassen. Nun möchten Sie ein Auto auf die „Mann GmbH" anmelden, die Zulassungsstelle verlangt in der Regel die Gewerbeanmeldung. Nachdem hier der alte Name eingetragen ist, kann die Zulassungsstelle das Auto nicht wie gewünscht auf die „Mann GmbH" anmelden. Meist werden Sie gebeten die Änderung durch das Gewerbeamt durchführen zulassen um nochmals mit der geänderten Gewerbemeldung vorzusprechen.
Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung durch den Kunden, außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne solche zu haben
- Waren feilbieten oder Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen,
- (Dienst-)Leistungen anbieten oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufsuchen oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Der Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen. Was Sie zu beachten haben und welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden können Sie bei folgendem Link nachlesen:
Internet Reisegewerbekarte
Gewerbezentralregister-Auskünfte
Örtlich zuständig ist die Behörde, bei der der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Der Sitz der juristischen Person ist somit für die Antragstellung unerheblich, jedoch muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsvollmacht nachzuweisen; er kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.