Wahlen und Abstimmungen
Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Voraussetzung für diesen Termin war die gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 16. Dezember 2024, der diese und vorgezogene Neuwahlen nach dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 angekündigt hatte. Am 27. Dezember 2024 verkündete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestages und den Termin für die Neuwahl am 23. Februar 2025.
Wahlbenachrichtigungen und Beantragung Briefwahlunterlagen
Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten bis 02.02.2025 zu.
Achtung! Briefwahlunterlagen können davon unabhängig schon jetzt beantragt werden. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beantragt werden!
Folgende Möglichkeiten stehen für die Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Verfügung:
- Online-Beantragung (ab dem 15.1.2025, 8.00 Uhr) über unsere Homepage (Die Angabe des Wahlbezirks und die Nummer des Wählerverzeichnisses sind nicht erforderlich). Die Antragstellung ist bis zum 17.02.2025, 23.00 Uhr, möglich.
- Schriftliche Beantragung per E-Mail oder Brief: Der Antrag muss enthalten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, dann mit genauer Angabe dieser Adresse). Falls die Wahlbenachrichtigung schon vorliegt, kann der Antrag auf der Rückseite ausgefüllt und per Post geschickt werden. Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
- Persönliche Antragstellung im Wahlamt der Gemeinde Gräfelfing, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing (Achtung! Dies ist erst möglich, wenn uns von der Bundesdruckerei alle Unterlagen zur Wahl vorliegen. Dies wird aufgrund der Kurzfristigkeit evtl. erst Anfang Februar der Fall sein).
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Versand der Briefwahlunterlagen
Wir weisen darauf hin, dass wir die Briefwahlunterlagen ebenfalls erst dann verschicken können, wenn uns sämtliche dazu nötige Unterlagen von der Bundesdruckerei vorliegen, insbesondere die Stimmzettel. Dies wird aufgrund der Kurzfristigkeit voraussichtlich erst ab Anfang Februar der Fall sein. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, werden wir dies auf unserer Homepage bekannt geben. Dann startet auch der Versand der Briefwahlunterlagen.
Diese müssen ausgefüllt bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen. Wir bitten Sie, dies bei der Zeitplanung des Postversands zu berücksichtigen.
Bei dieser Bundestagswahl besteht eine zeitlich verkürzte Briefwahl. Ziehen Sie daher auch die Möglichkeit der Urnenwahl direkt vor Ort in Betracht, wenn es Ihnen zeitlich zu knapp wird.
Anträge für Auslandsdeutsche
Für Auslandsdeutsche gelten besondere Regelungen. Folgende Anträge müssen ausgedruckt, ausgefüllt sowie zurückgeschickt werden:
1. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mind. 3 Monate ununterbrochen in der BRD gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Dieser Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
3. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
Frühere Wahlen
Europawahl am 9. Juni 2024
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung zur Europawahl
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche
Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Die Ergebnisse der Auszählung zur Landtagswahl können Sie hier abrufen: https://www.wahl.graefelfing.de/ltw2023
Die Ergebnisse der Auszählung zur Bezirkswahl können Sie hier abrufen: https://www.wahl.graefelfing.de/bzw2023
Bundestagswahl 2021 - Ergebnisse in der Rückschau
Die Wahlergebnisse werden auch in der Gräfelfing-Bürger-App dargestellt. Achtung: Da die App neu aufgesetzt wurde, müssen Sie diese im App Store (oder Play Store) neu laden (Suchbegriff: Gemeinde Gräfelfing), um die Ergebnisse zu sehen.
Wahlen 2018 und früher