Steuerhebesätze

Besonders hervorzuheben ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gräfelfing, der mit 250 v.H. zu den niedrigsten in Bayern gehört.
  

  • Gewerbesteuer: 250 v.H
  • Grundsteuer A: 170 v.H.
  • Grundsteuer B: 200 v.H.

Erläuterung:
Grundsteuer A: Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (A steht für „agrarisch“)
Grundsteuer B: Bebaute oder bebaubare Grundstücke (B steht für „bebaut / bebaubar“)

 

 

Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 01.01.2022 neu ermittelt. 

Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend.

Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.

Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend. 

Alle, die am 01.01.2022 Eigenümer/in eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft waren, müssen eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies muss im Zeitraum vom 01.07. bis 31.01.2023 erfolgen. 

 

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Publikationen: 

Grundsteuerreform in Bayern

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Bayern

Links zum Thema: 

Grundsteuer (bayern.de)

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