Steuerhebesätze
Folgende Hebesätze gelten in der Gemeinde Gräfelfing:
- Gewerbesteuer: 250 %
- Grundsteuer A: 390 %
- Grundsteuer B: 280 %
Erläuterung:
Grundsteuer A: Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (A steht für „agrarisch“)
Grundsteuer B: Bebaute oder bebaubare Grundstücke (B steht für „bebaut / bebaubar“)
Grundsteuerreform
Seit Anfang des Jahres 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wurde für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 01.01.2022 neu ermittelt.
Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.
Die Gemeinde Gräfelfing hat den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B so festgelegt, dass das Steueraufkommen für die Gemeinde insgesamt unverändert bleibt.
Für einzelne Grundstücke können sich allerdinge Unterschiede in beide Richtungen ergeben – abhängig von den Angaben über das jeweilige Grundstück beim Finanzamt. Der neue Hebesatz der Gemeinde beträgt 280 %. Die zu zahlende Grundsteuer berechnet sich gemäß Finanzministerium aus der Grundstücksgröße, dem Wert des Bodens, einer gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Städte und Gemeinden für ihr Gebiet festlegen.
Aufgrund der Steuererklärung, die die Eigentümer für ihre Grundstücke beim Finanzamt eingereicht haben, erstellt das Finanzamt einen sogenannten Grundsteuerwertbescheid, der die Bewertung eines Grundstücks festlegt. Diese ist dann die Grundlage für den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt, in dem das Finanzamt einen Messbetrag festlegt. Dieser wiederum ist die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, in dem der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Daraus ergibt sich der an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuerbetrag.
Somit gibt es also drei Bescheide, die das Grundsteueraufkommen regeln:
Grundsteuerwertbescheid – vom zuständigen Finanzamt
Grundsteuermessbescheid – vom zuständigen Finanzamt
Grundsteuerbescheid – von der Gemeinde
Bekanntmachung Grundsteuerhebesatzsatzung
Der Gemeinderat hat in seiner 9. Sitzung am 22.10.2024 folgende Satzung erlassen: Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Gräfelfing. 01.01.2025. Die Satzung trat zum 01.01.2025 in Kraft.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Grundsteuerbetrag nicht korrekt ist oder Sie nicht der richtige Empfänger sind, z.B. weil sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Dafür können Sie das hinterlegte Formular nutzen.
Die Gemeinde könnte lediglich die korrekte Anwendung ihres Hebesatzes auf die vom Finanzamt festgelegten Berechnungsgrundlagen prüfen, jedoch nicht die korrekte Bewertung Ihres Grundstückes oder den zuständigen Steuerpflichtigen.
Und bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Anträge auf Überprüfung oder Widersprüche, die die Bescheide vom Finanzamt betreffen, nicht weiterleiten kann.
Sie müssen sich in einem solchen Fall direkt an das zuständige Finanzamt wenden.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Publikationen:
Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Bayern