Förderung Online-Sichtbarkeit

Bitte beachten Sie: 

Die Richtlinie zur Förderung wird überarbeitet. Zurzeit werden keine Anträge entgegengenommen. 

 

Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe, die ihre Sichtbarkeit im Internet verbessern wollen, können dafür Fördermittel der Gemeinde beantragen.

Die Suche nach Einkaufsmöglichkeiten startet häufig online. Mit der Richtlinie zur Förderung der Online-Sichtbarkeit unterstützt die Gemeinde Gräfelfing ortsansässige Unternehmen mit Ladengeschäft oder Gastronomiebetriebe bei der Verbesserung ihrer digitalen Sichtbarkeit.

Das Ziel der Förderung ist, dass sich der Einzelhandel in Gräfelfing trotz des weiter steigenden Anteils des Onlinehandels behaupten kann und die Einzelhandelsstandorte in der Gemeinde attraktiv und lebendig bleiben.

Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Angebot der örtlichen Unternehmen schnell und einfach im Internet gefunden wird. Dafür ist ein aktueller und gut strukturierter Internetauftritt von zentraler Bedeutung. Dieser kann über eine eigene Webseite, soziale Medien, Angebote der großen Suchmaschinen, die Teilnahme in einem Regionenportal oder über eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen.

Der Fördersatz beträgt 50 % der Kosten für Maßnahmen, die die digitale Sichtbarkeit verbessern, maximal 300 Euro.

Die Beantragung der Fördermittel läuft schnell und unbürokratisch über die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Gräfelfing. Einfach den Fördermittelantrag (Anlage 1) ausfüllen, die Maßnahme durchführen und die Mittel abrufen (Anlage 2).
  

Alle Infos zur Digitalförderung der Gemeinde Gräfelfing finden Sie hier:

PDF Richtlinie

PDF Förderantrag
  

Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Gräfelfing:

Sabine Strack
Telefon 089 / 85 82 - 10 10
E-Mail sabine.strack@graefelfing.bayern.de

Vorlesen